Verhinderungspflege in Nordwestuckermark durch unser erfahrenes Team
Wir springen für pflegende Angehörige ein und übernehmen die häusliche Krankenpflege.
Ob berufliche und private Verpflichtungen, Krankheit oder einfach einmal eine Auszeit vom Alltag – kann eine private Pflegeperson ihre Aufgabe über einen bestimmten Zeitraum nicht ausführen, stellt die Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher. Verlassen Sie sich auf eine lückenlose Hauskrankenpflege.
Definition Verhinderungspflege
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen versorgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollte dieser zeitweise ausfallen. Die Voraussetzungen sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) § 39 geregelt.
Diese Leistungen umfasst die Verhinderungspflege
Ein pflegender Angehöriger kann sich von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt während der Abwesenheit die Rolle der Hauptpflegeperson und kümmert sich um die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Tagesgestaltung. Die medizinische Behandlungspflege darf nicht über die Verhinderungspflege verrechnet werden.
Formen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden. Möglich sind bis zu 42 Tage im Jahr.
Vorteile der Verhinderungspflege
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, braucht zwischendurch eine Entlastung. Durch die Verhinderungspflege ist sichergestellt, dass sich die Pflegeperson Zeit für sich nehmen kann und die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit optimal betreut wird. Ein weiterer Vorteil: Das jährliche Budget von 1.774 € für die Verhinderungspflege kann um zusätzliche 806 € erhöht werden, wenn die Hälfte des Betrags für die Kurzzeitpflege genutzt wird.
Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege
Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 € für die Verhinderungspflege. Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr.
Zum ersten Januar 2022 wurde der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht.
Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege
Für die Bewilligung der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang im eigenen Zuhause von einem eingetragenen Angehörigen versorgt worden sein. Außerdem muss die private Pflegeperson Pflegegeld beziehen. Beachten Sie, dass die Bedingungen für nahe und entfernte pflegende Verwandte im Leistungskatalog der Pflegeversicherung geregelt sind. Darüber hinaus ist mindestens ein Pflegegrad 2 nötig.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?
Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.
Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?
Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.
Wie wird die Pflegeberatung finanziert?
Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.
Wie lange dauert eine Pflegeberatung?
Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Verhinderungspflege ist bei unserem erfahrenen und einfühlsamen Team in professionellen Händen. Wir bieten:
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Tagesgestaltung